Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten, Aufnahmeterminen berät Sie
Frau Rosner.

Tel. +49 7447 9465-158

gerne telefonisch.

 

Die Interessenten können schriftliche und mündliche Informationen bei uns einholen oder persönlich im Rahmen eines Besuches oder Erstkontaktgespräches die Klinik kennen lernen. Wir versuchen, unser Angebot und das Aufnahmeritual niederschwellig zu halten. Vor der Aufnahme zur Behandlung benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Bestätigung einer ambulanten oder stationären Entgiftung. Im Bedarfsfall kann in einer nahe liegenden Klinik eine Entgiftung von Alkohol durchgeführt werden.
  • Freiwilligkeitserklärung als Basis der Behandlung und Anerkennung der Therapiekonzeption und Therapieordnung der Klinik

  • Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle

  • Leistungsbescheid eines Kostenträgers

  • Arztbericht mit Aussage über den Infektionsstatus

  • Berichte über Vorbehandlungen bei Bedarf

  • Krankenversichertenkarte, Zahnbehandlungsscheine und Attest über erfolgte Zahnsanierung.

  • Patienten im Rahmen des § 35 BtMG werden und können nach einer Einzelfallprüfung in Abstimmung mit den zuständigen Justizbehörden aufgenommen, aber nicht generell

Wir sind ein Element eines therapeutischen Netzes und leiten unsere Patienten an, sofern noch nicht geschehen, in einen regelmäßigen Kontakt mit der zuständigen Beratungsstelle oder eines betrieblichen Sozialdienstes zu treten und eine Selbsthilfegruppe zu besuchen. Die Klinik gibt unmittelbar eine Rückmeldung bei erfolgter Aufnahme an die zuständigen Zuweiser und Leistungsträger unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.