Die Kombitherapie sieht als integrale zweiphasige Entwöhnungsbehandlung eine stationäre und eine ambulante Phase vor, welche als Gesamtmaßnahme beantragt und gewährt wird.

Die Voraussetzungen für eine Kombinationsbehandlung sind, dass der Patient:

  • absprachefähig ist,

  • die Persönlichkeitsstruktur hochorganisiert und stabil ist,

  • ein begrenztes Behandlungsziel vorhanden ist,

  • seinen Arbeitsplatz nicht längerfristig verlassen kann, (Eltern), ihre Kinder nur für eine kurze Zeit in fremde Betreuung geben können,

  • den Jahresurlaub für eine stationäre Phase nutzen will,

  • mit Kindern, für eine stationäre Phase die Schulferien nutzen will, um seine Kinder im sozialen Umfeld zu belassen,

  • im Rahmen einer Entwöhnungstherapie von einer stationären Behandlungsphase profitiert, beispielsweise, um einen harten Schnitt zu erleben.

Wir haben Beratungs- und Behandlungsstellen (Fachambulanzen) als Partner gewinnen können, die mit uns die Kombinationsbehandlung durchführen werden. Nach den individuellen und therapeutischen Notwendigkeiten wird die stationäre Phase platziert anschließend wird der Patient vor Ort in den Behandlungsstellen ambulant weiterbehandelt. Vorteile stationärer und ambulanter Maßnahmen ergänzen sich zum Wohle des Patienten.
Unsere Leistungsträger fördern und unterstützen dieses Behandlungsangebot. Es soll auch dazu beitragen, dass Patienten in einem früheren Stadium ihrer Krankheit in Behandlung kommen.