• akuter Suizidgefährdung

  • erheblichen Folgeschäden der Sucht, wie hirnorganischem Psychosyndrom

  • akuten behandlungsbedürftigen somatischen Erkrankungen

  • akute Psychosen

  • delinquente Verhaltensweisen

  • Unfähigkeit zum selbständigen Versorgen

  • keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse

  • neurologische Erkrankungen

bei unklaren Fällen steht die Klinik zu einem Vorgespräch oder telefonischen Kontakt zur Verfügung.